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Wann sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt?

Wann sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt:

Ob und wann eine betriebliche Altersvorsorge Sinn macht, hängt vor allem auch davon ab, in welcher Höhe der Arbeitgeber diese bezuschusst. Um sich eine genauere Vorstellung davon zu machen, mit welcher Rente man nach Abzug von Steuer- und Sozialabgaben rechnen kann, dient dieses Rechenbeispiel.

Bruttobeitrag: 100 Euro monatlich; Alter: 25 Jahre; Rentenbeginn: 67 Jahre; angenommene Wertentwicklung von vier Prozent jährlich; Rentengarantiezeit: 18 Jahre; 15 Prozent Arbeitgeber-Pflichtzuschuss

Bei einem Bruttobeitrag von 100 Euro monatlich (Eigenbeitrag 55,30 Euro, Steuerersparnis- und Sozialabgabenersparnis 44,70 Euro + Arbeitgeberzuschuss von 15 Euro mit einer Vertragslaufzeit von 42 Jahren (504 Monate) zahlt der Kunde 27.871,20 Euro Netto-Eigenbeitrag in seinen Vertrag ein. Gehen wir davon aus, dass unser Kunde bei vier Prozent Wertentwicklung eine Rente in Höhe von 404,64 Euro monatlich erhält, bleiben ihm nach Abzug der Krankenkassenbeiträge (14,6 Prozent KV + 3,3 Prozent PV = 17,9 Prozent) und der EK-Steuer (von 15 Prozent) 271,51 Euro.
Wenn wir die monatliche Rente bis zum Endalter 85 hochrechnen, summiert sich dies auf ein Kapital von 58.646,90 Euro, was einen unglaublichen Zugewinn von  30.775,70 Euro ausmacht. Das entspricht einer Rendite auf den Netto-Eigenbeitrag von 3,2 Prozent jährlich. Allein hieran kann man erkennen, wie groß die Auswirkung des Zinseszinseffektes ist. Früher anfangen lohnt sich allemal.

Vor allem möchten wir damit zeigen, dass die betriebliche Altersvorsorge auch nach Abzügen durchaus eine sinnvolle Ergänzung ist und kein Verlustgeschäft darstellt. Das Problem der Doppelverbeitragung wurde trotz der Verbesserungen noch nicht zu 100 Prozent zufriedenstellend gelöst, dennoch wurden wichtige Schritte unternommen, um die Beitragszahler zu entlasten und die bAV attraktiver zu gestalten. Ob der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge für  jeden Kunden geeignet ist, hängt von der individuellen Situation ab. Bezuschusst der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter mit mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent, sollte dies jedoch auf keinen Fall außer Acht gelassen werden. Das ist Geld, welches man anderenfalls sprichwörtlich verschenken würde.

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