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Corona-Impfschäden und die Unfallversicherung!

Die Impfung ist einer der entscheidenden Bausteine zur Bekämpfung der Corona-Pandemie – doch wie sieht es aus, wenn die Impfung zu dauerhaften physischen Beeinträchtigungen führt?

Der größte Teil der Bevölkerung ist sich bewusst, dass die Pandemie nur durch Maßnahmen und Impfung eingedämmt werden kann.  Bei vielen Impfbereiten schwingt aber auch eine gewisse Sorge mit, dass der Impfstoff doch zu schnell freigegeben und nicht ausreichend getestet wurde. Was, wenn man einen Impfschaden erleidet. Schäden können zumindest finanziell abgemildert werden.

Viele Menschen machen sich aktuell Sorgen, ob die so dringend erwarteten Impfstoffe ausreichend getestet worden sind. Denn niemand möchte mit dem vielgenannten Versuchskaninchen tauschen. Doch in der gegenwärtigen Situation kommt es eben auch besonders darauf an, die gefährdeten Personen möglichst schnell und flächendeckend mit einem geeigneten Vakzin zu versorgen. Die Angst vor einem Impfschaden ist häufig genau so groß wie die Angst vor einer Corona-Infektion selbst.

Was ist eigentlich konkret ein Impfschaden?

Unter einem Impfschaden versteht man „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehenden gesundheitlichen Schädigung durch eine Schutzimpfung …“. Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz. Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, kann einen Antrag auf Versorgungsleistung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen. Dies ist im § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt. Ob es sich bei der gesundheitlichen Beeinträchtigung tatsächlich um einen Impfschaden handelt, wird vom Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes entschieden. Gegen ablehnende Bescheide kann auf dem Rechtsweg über das Sozialgericht vorgegangen werden – und das kostet Zeit, Nerven und Rechtsanwaltsgebühren.

Was hat die Unfallversicherung damit zu tun?

Natürlich kann eine Unfallversicherung die Schäden am Körper des Betroffenen nicht ungeschehen machen – aber zumindest können finanzielle Folgen abgemildert werden. So sind bei vielen leistungsstarken Tarifen Impfschäden durch eine Corona-Schutzimpfung mitversichert.

Die Angst können wir Ihnen leider auch nicht nehmen – aber wir können dabei helfen, dass die Auswirkungen finanziell gemildert werden, wenn der worst case eintreten sollte.

Das Thema interessiert Sie? Sprechen Sie uns bitte darauf an. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es konkret für Sie gibt.

Bleiben Sie gesund!

Sanverdi Versicherungsmakler Tuttlingen

18.01.2021

 

 

 

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