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NICHT FÜR DIE SCHULE, FÜR DAS LEBEN LERNEN!

SCHUTZ FÜR SCHÜLER UND STUDENTEN

Was Eltern ihrem Nachwuchs mit auf den Weg geben können

NICHT FÜR DIE SCHULE, FÜR DAS LEBEN LERNEN
Eine gute Ausbildung ist und bleibt die wichtigste Basis für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Damit die Zukunft – egal ob im Beruflichen oder Privaten – auch bei unerfreulichen Ereignissen nicht ins Schlingern gerät, sollten Sie die Weichen für eine solide Vorsorge Ihres Kindes stellen. Denn das, was Ihre Kinder in Schule und Studium alles lernen, ersetzt nicht eine vorausschauende Planung der Eltern.

NOCH MITVERSICHERT?
Für die Dauer der Schulausbildung bzw. des Studiums genießt Ihr Kind in einigen Fällen noch Schutz über Ihre Versicherungsverträge. Lassen Sie uns die wichtigsten Sparten einzeln betrachten.

Privathaftpflichtversicherung
Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Dabei gibt es keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen von Ihnen gefordert werden. Beispielhaft für solch einen Schaden ist eine ausgebrannte Mietwohnung, die Sie verlassen haben, ohne die Herdplatte auszuschalten. Gegen solche Risiken sind Ihre Kinder für die Dauer der ersten Berufsausbildung im Regelfall noch über den Privathaftpflichtvertrag der Eltern abgesichert. Dies ist in den Bedingungswerken jedoch sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Bezieht das Kind eine eigene Wohnung, empfiehlt es sich, diesen Vertrag ggf. darauf zu prüfen, ob eine Deckung für Mietsachschäden an Immobilien mit gedeckt ist. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung empfehlen wir Ihrem Kind den Abschluss eines eigenen Vertrags.

 

Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung stellt das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für all das auf und ist daher sehr sinnvoll. Auch bei dieser Versicherungssparte ist Ihr Kind im Regelfall, wie bei der Privathaftpflichtversicherung, noch mitversichert. Dies ist aber auch in den Bedingungswerken der jeweiligen Versicherung sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Falls ihr Kind die erste eigene Wohnung oder ein gemietetes Zimmer am Ausbildungsort bezieht, sollten Sie diesen gemieteten Wohnraum über den Mieter-Rechtsschutz in Ihre Rechtsschutzversicherung mit einschließen, falls Ihre Familie bereits über einen solchen Schutz verfügt. Ebenso ist zu prüfen, ob der erste Pkw Ihres Kindes mitversichert ist. Ein Verkehrsunfall kann neben Verletzungen auch große finanzielle Folgen haben!

 

Kfz-Versicherung
Zur Volljährigkeit oder mit Aufnahme eines Studiums werden die Kinder gerne mit dem Führerschein und dem ersten eigenen Auto belohnt. Leider zeigen die Statistiken, dass Fahranfänger um ein Vielfaches häufiger Unfälle im Straßenverkehr verursachen als routinierte Fahrer . Dies spiegelt sich auch in den Beiträgen wider, die für deren Kfz-Versicherung fällig sind. Um die Kosten Ihres Kindes gering zu halten, empfiehlt es sich, Zulassung und Versicherung des Wagens auf ein Elternteil laufen zu lassen. Gibt es bei Ihnen noch einen ungenutzten Schadenfreiheitsrabatt eines früheren Zweit- oder Drittwagens, kann dieser genutzt werden. Hat Ihr Kind den Führerschein schon ein paar Jahre, lässt sich der „erfahrene“ Schadenfreiheitsrabatt auf einen eigenen Versicherungsvertrag übertragen. Ihr Kind erhält jedoch nie mehr schadenfreie Jahre, als es selbst seit Führerscheinausstellung hätte erfahren können. Je nach Wert und Alter des Fahrzeugs Ihres Kindes kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt nötig, da die bereits oben genannte Unfallversicherung auch im Straßenverkehr greift. Verursacht Ihr Kind einen Schaden, bei dem ein Insasse geschädigt wird, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz des Geschädigten auf. Eine besondere Variante ist das „Begleitete Fahren ab 17 Jahren“. Das bedeutet, dass Jugendliche bereits mit 17 Jahren die Führerscheinprüfung machen können, um dann bis zu ihrem 18. Geburtstag in Begleitung eines über 30 Jahre alten Erwachsenen (nicht unbedingt verwandt) Praxis-Erfahrungen zu sammeln. Die Statistik zeigt, dass diese Fahranfänger wesentlich sicherer fahren und etwa 20 % weniger Unfälle verursachen als diejenigen, die erst mit 18 Jahren ihren Führerschein machen. Auf jeden Fall muss die Kfz-Versicherung Kenntnis von dieser besonderen Nutzung erlangen, was u. U. einen Beitragszuschlag zur Folge haben kann.

 

PERSÖNLICHE ABSICHERUNG
Ihr Kind stellt mit der schulischen bzw. studentischen Ausbildung erste Weichen für die eigene berufliche und dadurch hoffentlich auch finanziell solide Zukunft. Aber ein junger Erwachsener kann den Blick für die möglichen Gefahren, die auf diesem Weg lauern, noch nicht haben – helfen Sie daher bitte dabei, dass auch bei der Absicherung wesentliche Weichen gestellt werden.

 

Arbeitskraftabsicherung
Eine Unfallversicherung ist in erster Linie dafür da, die Kosten bestreiten zu können, die aus einer unfallbedingten Behinderung resultieren können. Sie ersetzt aber kein Einkommen, das einem evtl. dauerhaft entgeht, wenn man gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann. Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland muss aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Regelrentenalters aus dem Berufsleben ausscheiden. Lediglich 11,5 % dieser Fälle sind unfallbedingt. Für die übrigen 88,5 % ist eine Krankheit die Ursache. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet gegen Folgen dieser Gefahr den bestmöglichen Schutz. Bedenken Sie, dass Ihr Kind als Schüler oder Student keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Die guten Tarife am Markt bieten nicht nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit Leistung, sondern auch bei vorübergehenden Fällen, die voraussichtlich sechs Monate anhalten. Damit besteht also auch Versicherungsschutz für erfolgreich verlaufende Krebsbehandlungen, Depressionen, Rehamaßnahmen nach einem Unfall und mögliche weitere Schicksalsschläge. Ein Großteil der guten Versicherer für diesen Bereich bietet auch für Studenten und Schüler ab 10 Jahren die Möglichkeit, bis zu 1.000,- – Euro monatliche Rente abzusichern. Also durchaus eine Größenordnung, mit der man zumindest ein bescheidenes Leben bestreiten kann. Bedingt durch das junge Alter und den damit verbunden meist guten Gesundheitszustand ist diese wichtigste aller persönlichen Absicherungen verhältnismäßig preiswert. Je nach gewähltem Tarif und Anbieter gibt es Nachversicherungsgarantien, die z. B. bei einem Einkommenssprung nach Studienende die Möglichkeit bieten, die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb gewisser Grenzen anzupassen. Wird eine Beamtenlaufbahn angestrebt, empfiehlt es sich, bei der Tarifwahl auf das Vorhandensein einer Dienstunfähigkeitsklausel zu achten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein absolutes Muss! Man sollte keinesfalls auf diese Absicherung verzichten!

 

Krankenversicherung
Schüler und Studenten sind grundsätzlich bis zum Wegfall der Kindergeldberechtigung bzw. bis zur Aufnahme einer eigenen Berufstätigkeit über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern mitversichert. Fällt die Kindergeldberechtigung altersbedingt weg, muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden. Grundsätzlich haben Schüler und Studenten die Möglichkeit, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu wählen. Sind die Eltern privat krankenversichert, sind die Kinder ohnehin über einen eigenen Beitrag im Vertrag der Eltern mit geführt. Evtl. kann es hier altersbedingt zu Tarifumstellungen kommen. Bei gesetzlich Krankenversicherten steht fest, dass es enormen Bedarf bei der Ergänzung der gesundheitlichen Basisversorgung gibt. Bedingt durch das junge Einstiegsalter eines Schülers oder Studenten, sind die Kosten für Krankenzusatzversicherungsschutz sehr attraktiv. Tarife gibt es für nahezu jeden Bereich (z. B. Zähne, Krankenhaus- oder Krankentagegeld, Pflegekosten, Vorsorgeuntersuchungen,…). Große Aufmerksamkeit sollten Sie dem Bereich der stationären Zusatzversicherung schenken: Mit einer stationären Zusatzversicherung wird man in einem Krankenhaus seiner Wahl als Privatpatient behandelt. Auf Wunsch auch vom Chefarzt. Man liegt im Ein- bzw. Zweibettzimmer und kann die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen. Schwere Krankheiten bedeuten lange Ausfallzeiten. Lange Ausfallzeiten gefährden den erfolgreichen Verlauf der Ausbildung. Je besser die medizinische Versorgung ist, desto wahrscheinlicher ist ein schneller Genesungsverlauf.

 

Ausbildungsversicherung fällig?
Nicht selten haben Eltern, Großeltern oder andere Verwandte einen kleinen Sparvertrag oder eine Ausbildungsversicherung für ein Kind abgeschlossen. Auch diese Verträge werden in der Regel um das Ende der Schulzeit oder zu Beginn des Studiums herum fällig und ausbezahlt. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, wofür das Geld verwendet werden soll. Finanzielle Rücklagen entspannen die Lage für die Dauer einer Jobsuche. Für die Wiederanlage eignen sich verschiedene Finanzprodukte. Lassen Sie uns zu gegebener Zeit darüber sprechen.

 

ALLES NEU – ALLES GLEICH
Die eigenen Kinder bleiben die eigenen Kinder – egal wie alt sie sind. Natürlich muss man ihnen mit zunehmendem Alter immer größere Freiräume lassen. Aber gerade bei den ersten Schritten vor dem Berufsleben sollte doch noch der ein oder andere Anstoß erfolgen, wie es richtig gemacht wird. Viele Erfahrungen muss man erst selbst machen, bevor man das damit verbundene Problem als solches erkennen und künftig bedenken kann. Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Ihr Wissen mit Ihrem Kind. Gerade auch der Versicherungsbereich ist für viele junge Menschen Neuland!

Sanverdi Versicherungsmakler Tuttlingen

11.01.2021 

 

 

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