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Corona als Zerreißprobe – Ist eine Scheidung rechtsschutzversichert?

Krisen schweißen zusammen? Was romantisch klingt, sieht leider in der Realität anders aus. Die Corona-Pandemie ist für Beziehungen und Ehen zur echten Zerreißprobe geworden. Leider halten nicht alle den Belastungen von Lockdown, Homeoffice und Homeschooling stand. Wie hoch die Zahl der Ehen ist, die in Corona-Zeiten tatsächlich gescheitert sind, lässt sich sicher erst in einem Jahr mit voller Aussagekraft benennen. Wie aus der aktuellen Statistik von Destatis hervorgeht, ist die Zahl der Scheidungen im Jahr 2019 allerdings bereits um 0,6 Prozent gestiegen (das sind knapp 150 000 geschiedenen Ehen) – seit acht Jahren erstmals wieder. Experten zufolgen wird dieser Trend durch die Pandemie und das Konfliktpotenzial der monatelangen räumlich und sozial beengten Verhältnisse stark ansteigen und eine regelrechte Scheidungswelle bevorstehen.

Nun dürfte jedem bekannt sein, dass eine Scheidung neben dem privaten Tiefschlag auch zur finanziellen Katastrophe werden kann. Wie in den meisten Rechtsangelegenheiten bemisst sich die Höhe der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten nach dem Streitwert. Ist dann noch ein Immobilienvermögen oder gar ein Unternehmen vorhanden, sprengen die Kosten die Grenzen manches Vorstellungsvermögens. Für eine Rechtsschutzversicherung stellt dies ein unüberschaubar großes Risiko dar, so dass familienrechtliche Streitigkeiten wie Scheidung, Sorge-/Umgangsrecht usw. grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Eine Ausnahme stellt hier die ARAG mit der Zusatzkomponente Ehe-Rechtsschutz zum Privat-Rechtsschutz dar. Der Versicherer übernimmt – als bislang einziger Rechtsschutzanbieter – im Falle einer Scheidung die Kosten für Rechtsanwälte und Gericht bis zu einer Versicherungssumme von 30 000 Euro. Die Besonderheit: Der Ehe-Rechtsschutz gilt für beide Ehepartner. Achtung: Bei diesem Ergänzungstarif muss eine dreijährige Wartezeit als erfüllt gelten! Von daher nutzt es Ihrem Kunden nichts, die Versicherung erst dann zu beantragen, wenn sich eine Scheidung oder ein unterhaltsrechtlicher Streit abzeichnet. Halten Sie ihm das vor Augen – auch wenn es eine sehr emotionale Entscheidung ist, eine solche Police abzuschließen. Wer geht in glücklichen Zeiten schon davon aus, sich scheiden zu lassen?

 

Es geht auch anders

Um mit aller Härte geführte Scheidungskriege zu vermeiden und stattdessen faire, einvernehmliche Lösungen und Kompromisse für beide Ehepartnern zu suchen, bietet ein Mediator einen Ausweg. Die in der Mediation erarbeiteten Lösungen werden in eine Vereinbarung aufgenommen, wodurch die spätere eigentliche Scheidung einvernehmlich und (verhältnismäßig) kostengünstig erfolgen kann.

 

Solange die Beratung vom tatsächlichen Scheidungsverfahren unabhängig ist, kommen Rechtsschutzversicherer auch für die Kosten einer Erstberatung (auch telefonisch) bei einem in Deutschland zugelassenen Anwalt auf. Dieses Erstberatungsgespräch dient Ihrem Kunden lediglich der Orientierung über die rechtliche Situation und darf vom Anwalt mit bis zu 190 Euro abgerechnet werden. Viele Versicherer bezahlen auch eine über die Erstberatung hinausgehende Tätigkeit. Laut ARB: „[…] Versicherungsschutz besteht für Rat oder eine Auskunft […]. Wird der Anwalt darüber hinaus tätig, erstatten wir keine Kosten.“

Zwar hilft eine Rechtsschutzversicherung Ihnen nicht über die Trennung hinweg, sie kann jedoch zumindest die Kosten einer Scheidung etwas abfedern.

Sanverdi Versicherungsmakler Tuttlingen

02.03.2021 

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