Das klassische Versicherungskennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 cm ist meistens aus Blech und wird für Kleinkrafträder (Mofas, Mopeds und Roller) benötigt, die nicht mehr als 50 ccm Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde (km/h) fahren. Für Quads und Trikes gelten identische Richtwerte, ebenso wie für Elektroroller (hubraumunabhängig). Auch Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h, motorisierte Krankenfahrstühle und Mofas/Mopeds aus DDR-Produktion (z. B. die „Schwalbe“) mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die erstmals bereits vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind, benötigen ein solches Kennzeichen. Für E-Scooter und Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde, ist eine Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7 x 5,5 cm nötig. In der Regel ist dies ein Klebekennzeichen.
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Sinem Bikec
30.03.2022