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Wechsel der Gesellschaftsform

ZEIT FÜR NEUE WEGE

 

In der Regel beginnen Sie als Handwerker und Gewerbetreibender Ihre Selbstständigkeit mit einer Einzelfirma. Mit Wahl der Einzelfirma als Gesellschaftsform haften Sie für alles als Privatperson und mit dem entsprechenden Privatvermögen. Im Lauf der Jahre und mit zunehmendem Erfolg kann es durchaus Sinn machen, in eine Kapitalgesellschaft zu wechseln. Die meisten Unternehmer wählen hierbei aus unterschiedlichen Gründen eine GmbH als neue Rechtsform. Wir möchten uns daher im weiteren auf diese Gesellschaftsform beschränken. Im Wesentlichen gelten unsere weiteren Ausführungen aber für alle Arten von Kapitalgesellschaften. Wir möchten Ihnen folgend eine kleine Übersicht der wichtigsten Veränderungen und notwendigen Anpassungen Ihrer Versicherungen liefern. Da diese kurze Übersicht jedoch keine Beratung ersetzen kann, stehen wir Ihnen hierfür sehr gerne zur Verfügung.

 

DAS MACHT EINE GMBH SO ATTRAKTIV

 

Der Hauptgrund ist beim Großteil wohl, dass eine GmbH als juristische Person mit eigener Haftung auftritt. Die Haftung beschränkt sich dann also (zumindest theoretisch) auf das Firmenvermögen. Zudem lässt sich eine Firma im Falle des Falles als GmbH einfacher verkaufen als ein Einzelunternehmen. Vorteil bei einer GmbH ist die eingefahrene Marke, das hohe Ansehen dieser Gesellschaftsform und der leichtere Verkauf einer juristischen Person. In der Kapitalgesellschaft ist es auch leichter, verdiente Mitarbeiter zu beteiligen und auch kleine Prozentsätze der Firma an diese zu verkaufen. Das gilt natürlich auch für andere Personen wie z.B. künftige Geschäftspartner, Familienmitglieder etc. Beim Einzelunternehmen ist es mitunter eher schwer, die Nachfolge mit der gleichen Organisationsform vernünftig zu regeln. Das feste Geschäftsführergehalt ist ein netter Nebeneffekt, da man eigenes Einkommen und Firmengeld besser trennen kann, was letztendlich eine klare Regelmäßigkeit in die eigene Einkommenssituation bringt. Ebenso kann durch eine Geschäftsführer-Versorgung eine betriebliche Altersversorgung für den/die Geschäftsführer aufgebaut werden. Hierzu wird ein Testat des Steuerberaters benötigt, in welchem die Angemessenheit der Höhe der Versorgung bestätigt wird. Die Altersvorsorge sollte jedoch auf jeden Fall ausgelagert werden, damit diese nicht als Verbindlichkeit in den Büchern mitgeführt werden muss, falls die Firma einmal verkauft werden sollte.

 

WAS PASSIERT MIT DEN BESTEHENDEN VERSICHERUNGEN?

 

Hier bleibt alles beim Alten Auch wenn sich mit Wechsel der Rechtsform viel verändert, gibt es doch recht viele Versicherungsbereiche, in denen sich bis auf die Änderung des Versicherungsnehmers keine Veränderungen ergeben. Dazu gehören unter anderem: • Betriebshaftpflichtversicherung • Inhaltsversicherung • Gebäudeversicherung • Maschinenversicherung • Werkverkehrsversicherung Voraussetzung hierfür ist aber, dass der damalige Inhaber nun auch als neuer Geschäftsführer auftritt. Sobald ein neuer Geschäftsführer eingesetzt wird oder hinzukommt, müssen die Verträge entsprechend angepasst werden. Wir empfehlen, die Änderung Ihrer Gesellschaftsform aber auch für eine Überprüfung Ihres Schutzes zu nutzen. Stimmen alle Versicherungssummen noch? Haben Sie neue Tätigkeiten in Ihr Angebot mit aufgenommen? All das kann sich auf Ihren Schutz auswirken!

Gerne gehen wir alle Punkte mit Ihnen durch!

Sanverdi Versicherungsmakler GmbH

Tuttlingen, den 21.07.2020

 

 

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