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Basis-Rente

WIE SIND DIE BEITRÄGE ABZUGSFÄHIG?

Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2 %-Punkte, bis zum Jahr 2025, dann können 100 % angerechnet werden. Maximal können Ledige 25.787 Euro und Verheiratete 51.574 Euro jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG absetzen. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.

WIE WERDEN DIE AUSGEZAHLTEN RENTEN VERSTEUERT?

Wie hoch die Auszahlungen Ihrer Basis-Rente besteuert werden, hängt davon ab, wann Sie in den Ruhestand gehen. Der prozentuale Anteil der Rente, der besteuert wird,gilt dann für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.

Sanverdi Versicherungsmakler GmbH

Sinem Bikec

14.10.2021

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