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(Folge-) Schäden durch Tierbiss am Auto

Der Marder ist an und für sich ein possierliches Tier. Doch sobald er sich an einem Auto zu schaffen macht, ist es mit der Tierliebe nicht mehr weit her. Wir werfen einen genauen Blick auf diese Thematik:

 

Im Jahr 2018 wurden laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) etwa 69 Millionen Euro für rund 198.000 gemeldete Versicherungsschäden an kaskoversicherten Fahrzeugen ausgegeben, die durch Marderbisse verursacht wurden. In der Regel ist der Steinmarder hierfür verantwortlich. Die kleinen Raubtiere sind in ganz Mitteleuropa weit verbreitet und waren früher hauptsächlich in ländlichen Gebieten anzutreffen. Mittlerweile haben sie aber auch in Randgebieten und Parks von Städten Einzug gehalten und dafür gesorgt, dass seit den 1980er Jahren Marderschäden in zunehmendem Maße auftreten. Zwar sind meist Marder die Übeltäter, mitunter aber auch auch Ratten, Mäuse, Katzen oder andere Tiere. Der Einfachheit halber sprechen wir im Weiteren immer von Marder.

 

Besonders der abends oft noch warme Motor wird vom Marder gerne als Unterschlupf ausgewählt und entsprechend als Revier markiert. Wenn dann ein Artgenosse denselben Motorraum für sich beansprucht, kann es zu heftigen Auseinandersetzungen und aggressiven Beißattacken kommen. Dies geschieht vermehrt dann, wenn das Fahrzeug an unterschiedlichen Orten, z. B. zu Hause und am Arbeitsplatz – und somit in unterschiedlichen Marderrevieren – abgestellt wird.

Besonders häufig werden dann folgende Autoteile beschädigt:

  • Zündkabel
  • Kunststoffschläuche
  • Kühlwasser- und Scheibenwaschwasserschläuche
  • Unterdruckschläuche für die Motorsteuerung
  • Stromleitungen bzw. deren Isolierung
  • Isoliermassen für die Geräusch- und Wärmedämmung
  • Faltenbälge an Antriebswellen und an der Lenkung
  • Bremsschläuche

Was bedeutet das für die Kfz-Versicherung?

Die Kosten, die ein Marderschaden verursacht, werden in der Kfz-Versicherung durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Beachten Sie hierbei, dass die gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung die jeweilige Versicherungsleistung entsprechend schmälert. Eine Anrechnung der Leistungsanforderung auf die schadenfreien Jahre erfolgt im Teilkaskobereich nicht.

Der Austausch direkt beschädigter Teile, also reine Bissschäden, ist zwar lästig und durchaus mit Kosten verbunden (meist im Bereich von 150 bis 350 Euro), aber richtig teuer und auch gefährlich können die Folgeschäden werden, wenn ein Marderangriff nicht sofort entdeckt wurde. Ein durchtrennter Kühlmittelschlauch kann zur Überhitzung des Motors und einem Motorschaden führen, im Extremfall muss danach ein neuer Motor eingebaut werden. Mitunter sind dann – je nach Fahrzeug – schnell vier- oder gar fünfstellige Summen erreicht. Oder denken Sie an die möglichen Folgen, wenn aufgrund eines zerbissenen Schlauches die Bremsflüssigkeit ausläuft und die Bremsen ihren Dienst versagen. Dies kann zu schwersten Unfällen führen.

Vor allem in Basistarifen mit oft übersichtlichen Leistungen ist aber häufig nur der reine Bissschaden abgedeckt. Deshalb ist es ausgesprochen wichtig, dass Sie darauf achten, dass auch die daraus resultierenden Folgeschäden abgesichert sind. Zusätzlich sollten Sie auch auf gegebenenfalls bestehende Maximalentschädigungsgrenzen achten, denn je nach Fahrzeug können die Kosten auch die 1.000 oder 3.000 Euro übersteigen, welche in manchen Tarifen als Höchstentschädigung angesetzt sind. Die Kraftfahrtversicherungspartner der VEMA leisten häufig deutlich mehr, wie z. B. der Tarif Württembergische Premium bis 10.000 Euro oder die Tarife AXA mobil komfort sowie Itzehoer Top Drive sogar unbegrenzt (bis zum Wiederbeschaffungswert).

Wie eingangs schon kurz erwähnt, sind häufig nicht ausschließlich Marder die Übeltäter, sondern mitunter auch Ratten, Katzen oder andere Tiere. Schadensachverständige können anhand der Gebissabdrücke und vorliegender Tierhaare oder Fellreste feststellen, welches Tier den Schaden verursacht hat. Deshalb ist es ebenfalls sehr wichtig, dass Sie darauf achten, dass im Versicherungsumfang „Tierbisse“ abgesichert sind, und nicht nur explizit „Schäden durch Marderbiss“.

 

Sanverdi Versicherungsmakler GmbH

 

Tuttlingen, den 27.10.2020

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