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Berufshaftpflichtversicherung

FÜR WEN EIGNET SICH DIE VERSICHERUNG?
Diese Versicherung ist für Ärzte aller Fachrichtungen ein absolutes Muss. Sie ist im Heilberufe-Kammergesetz für alle Ärzte vorgeschrieben, die ihren Beruf ausüben. Auch für angestellte Ärzte und bei Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit (Rente, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, etc.) ergibt sich in der Regel ein ärztliches Restrisiko im alltäglichen Leben, z. B. aus Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen oder Freundschaftsdiensten im Verwandten- und Bekanntenkreis. Da über die Privathaftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz besteht, besteht hier grundsätzlich Versicherungsbedarf.

WAS IST VERSICHERT?
Versichert ist die gesetzliche Haftung, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis/Tätigkeit entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im
Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Die Prüfung, ob es eine rechtliche Grundlage für die Forderungen eines Anspruchstellers gibt, ist eine weitere wesentliche Funktion der Berufshaftpflicht („Abwehrfunktion“ oder auch „passiver Rechtsschutz“). Unberechtigte Ansprüche werden hierüber abgewehrt – wenn nötig auch vor Gericht mit Übernahme der entstehenden Kosten. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber sowie Mitarbeiter (auch angestellte Ärzte) und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.) eines niedergelassenen Arztes.

Sanverdi Versicherungsmakler GmbH

Sinem Bikec

 

 

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