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Freitag, 18 Dezember 2020 15:18
WERKVERKEHR, WARENTRANSPORT, FRACHTFÜHRERHAFTUNG – AUF DIESE VERSICHERER SETZEN WIR.
WERKVERKEHR, WARENTRANSPORT, FRACHTFÜHRERHAFTUNG – AUF DIESE VERSICHERER SETZEN WIR.
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt die Unterscheidung zwischen gewerblichen Güterkraftverkehr (Verkehrshaftung) und Werkverkehr.
Die Beförderung fremder Güter wird dem Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs zugeordnet, die Beförderung von Gütern zum eigenen Zweck – also z.B. eigener Maschinen oder Werkzeugen zu Baustellen – dem Werkverkehr.
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Firmenversicherungen
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