WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. VERSICHERBAR?
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter. Wer selbst Waren importiert, kann ggf. auch als Quasi-Hersteller für die Eigenschaften dieser Produkte haftbar gemacht werden (gem. Produkthaftungsgesetzt), wenn diese Produkte ohne weitere Verarbeitung (z. B. in Speisen) direkt weitervertrieben werden. Dann sollte die Betriebshaftpflicht entsprechend erweitert werden.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
• Schäden, die man selbst erleidet
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
• Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen,
wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder
Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
• reine Vermögensschäden
Sanverdi Versicherungsmakler GmbH
Sinem Bikec