Krankenversicherung des Kindes
Gesetzliche Krankenversicherung
Sind Sie als Elternteil gesetzlich krankenversichert, so hat der Gesetzgeber entschieden, dass Ihre Kinder kostenfrei mitversichert werden können. Diese Regelung dient vorwiegend dem Schutz von Familien mit Kindern, um diese nicht noch zusätzlich mit hohen Beiträgen für die Krankenkasse zu belasten.
Mit dem 18. Geburtstag Ihres Kindes erlischt die Familienversicherung, außer Ihr Kind hat zu diesem Zeitpunkt noch kein eigenes Einkommen. In diesem Fall kann eine Verlängerung bis zum 23. Lebensjahr beantragt werden. Die Beitragsfreiheit kann maximal bis zum 25. Lebensjahr ausgereizt werden, vorausgesetzt Ihr Kind befindet sich noch in einer Ausbildung, absolviert ein Studium oder durchläuft ein Freiwilliges Soziales Jahr. Eine besondere Ausnahmeregelung gilt für Kinder, die an einer Behinderung leiden und nicht imstande sind, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. Diese Kinder sind ohne Altersbeschränkung familienversichert, vorausgesetzt das Kind war beim Auftreten der Behinderung bereits familienversichert.
Krankenzusatzversicherung
Mit einer Zusatzversicherung können Sie die Kassenleistungen sowohl für sich als auch für Ihre Kinder clever ergänzen. Es gibt eine Palette von wichtigen Krankenzusatzversicherungen, die beansprucht werden sollten, wenn Sie auf eine optimale Versorgung Wert legen. Grundsätzlich sind folgende Bereiche versicherbar:
• Ambulant
• Stationär
• Zahn
• Krankenhaustagegeld
• Krankentagegeld
• Pflegetagegeld
Ist es Ihnen zum Beispiel wichtig, bei einem stationären Aufenthalt in einem Einzelzimmer zu liegen oder von einem Spezialisten behandelt zu werden? Wollen Sie, dass nötige Arznei- und Verbandmittel, Kuren
und Heilpraktikerleistungen übernommen werden? Ist es Ihnen zudem wichtig, dass – vor allem bei Ihren Kindern – kieferorthopädische Leistungen versichert sind? Dann zögern Sie nicht und schließen Sie eine Krankenzusatzversicherung für sich und Ihre Kinder ab.
Sanverdi Versicherungsmakler GmbH
Sinem Bikec
05.10.2021