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Krankenversicherung des Kindes
Krankenversicherung des Kindes
Gesetzliche Krankenversicherung
Sind Sie als Elternteil gesetzlich krankenversichert, so hat der Gesetzgeber entschieden, dass Ihre Kinder kostenfrei mitversichert werden können. Diese Regelung dient vorwiegend dem Schutz von Familien mit Kindern, um diese nicht noch zusätzlich mit hohen Beiträgen für die Krankenkasse zu belasten.
Mit dem 18. Geburtstag Ihres Kindes erlischt die Familienversicherung, außer Ihr Kind hat zu diesem Zeitpunkt noch kein eigenes Einkommen. In diesem Fall kann eine Verlängerung bis zum 23. Lebensjahr beantragt werden. Die Beitragsfreiheit kann maximal bis zum 25. Lebensjahr ausgereizt werden, vorausgesetzt Ihr Kind befindet sich noch in einer Ausbildung, absolviert ein Studium oder durchläuft ein Freiwilliges Soziales Jahr. Eine besondere Ausnahmeregelung gilt für Kinder, die an einer Behinderung leiden und nicht imstande sind, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. Diese Kinder sind ohne Altersbeschränkung familienversichert, vorausgesetzt das Kind war beim Auftreten der Behinderung bereits familienversichert.
Zahnzusatz - Sinnvoller Schutz vor Kostenfrust
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Ist Zahnersatz auch für Sie ein Thema, das Ihnen Schweißperlen auf die Stirn treibt? Beim Zahnersatz hängt die Höhe der Kosten vom Umfang und der Qualität der anstehenden Maßnahmen ab. Ihr Geldbeutel spielt da eine entscheidende Rolle.
In aller Munde...!? Zahnzusatzversicherung
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Zahnzusatzversicherung
Zahnersatz ist schon seit den Phöniziern und Etruskern „in aller Munde“ – und in der heutigen Zeit umso mehr, da ja auf das Äußere des Menschen viel Wert gelegt wird.
KRANKENZUSATZVERSICHERUNG - ZAHNZUSATZVERSICHERUNG
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In 60 Sekunden Zahnzusatzversicherung erklärt
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