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Absicherungsmöglichkeiten für Künstler

Absicherungsmöglichkeiten für Künstler
„Kunst“ kommt bekanntlich von „können“ und wer etwas kann, der sollte das auch tun – nach Möglichkeit auch beruflich. Sich als Künstler zu etablieren und davon leben zu können ist natürlich kein Zuckerschlecken. Dennoch gibt es wohl kaum etwas Schöneres, als von seinem Talent leben zu können.

Da auch ein Künstlerleben der gesellschaftlichen Entwicklung Tribut zollen muss, sollten verschiedene Punkte bedacht werden, damit ein Missgeschick oder eine Erkrankung nicht finanziell das Genick bricht.

 

Krankenversicherung für Künstler

Die Künstlersozialkasse (KSK) bezuschusst die Beiträge zu einer frei wählbaren Krankenkasse sowie zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Künstler und Publizisten, die Mitglied der KSK sind, müssen so nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge selbst aufbringen, der Rest wird durch Zuschüssen des Bundes und durch die Abgaben von verwertenden Unternehmern (z. B. Veranstaltern) aufgebracht. Es ist also ein wenig wie bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jeder zahlt seinen Anteil am Gesamtbeitrag an die GKV.

Durch private Zusatzverträge kann der Versicherungsschutz an die persönlichen Ansprüche angepasst werden.

  • ambulante KV-Zusatztarife
  • stationäre KV-Zusatztarife
  • Zahnzusatztarife
  • Krankentagegelder (Mitglieder der KSK bekommen Krankengeld in Höhe von 70% ab der siebten Krankheitswoche durch ihre Krankenkasse)
  • Pflegeergänzung

 

Arbeitskraftabsicherung für Künstler

Künstler sind vergleichsweise anfällig für Einschränkungen ihrer Arbeitskraft. Bei einem Pianisten können schon geringe Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit eines Fingers ausreichen, um die Karriere zu beenden.

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es kaum Anbieter, die hier einen Schutz ohne Einschränkungen (z. B. Höhe der Rente, Endalter) bieten.

Deshalb sollte man hier den Blick auf Alternativprodukte richten:

  • Funktionelle Invaliditätsabsicherung
  • Dread Disease
  • Grundfähigkeitsabsicherung
  • Unfallversicherung für Künstler

 

Haftpflichtversicherung für Künstler

Als Freiberufler benötigen Künstler eine sogenannte Berufshaftpflichtversicherung.

Auch hier bieten wir einen umfangreichen Schutz, sowie spezielle Deckungskonzepte für Musiker und Künstler.

Natürlich bieten eigene Veranstaltungen eine gute Möglichkeit seine Fertigkeiten einem breiten Publikum zu präsentieren. Hierfür empfiehlt sich der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflicht.

 

 

Rechtsschutzversicherung für Künstler

 

Auch an eine Rechtsschutzversicherung sollten Künstler denken. Denn sie hilft ihnen in erster Linie dabei, eigene Ansprüche rechtlich durchsetzen zu können.

Einen Überblick über unsere gewerblichen Rechtsschutzversicherer erhalten Sie bei uns.

 

Sachversicherung für Künstler

 

So wie man den eigenen Hausrat absichert sollte man auch seine Arbeitsgeräte über eine Inhaltsversicherung absichern.

Einzelne Musikinstrumente können z. B. über eine eigenständige Musikinstrumentenversicherung abgesichert werden. Hier sind die Instrumente dann auch während des Transports abgesichert. Man kann aber auch gleich das ganze Sound-Equipment absichern.

Auch ganze Galerien oder einzelne Kunstgegenstände können vollumfänglich abgesichert werden.

 

Versicherungsmakler Tuttlingen

 

16.11.2020

 

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